TuS Königsdorf 1900 e.V.
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Seit Jahren beklagt der TuS, dass die von dem Verein genutzten Zeiten in den städtischen Turnhallen im Vergleich zu anderen Vereinen der Stadt deutlich nicht dem Verhältnis der Mitgliederzahlen oder gemeldeten Mannschaften entsprechen. Ein weitergehender Bedarf des Vereins an Hallenflächen in Königsdorf wurde gleichwohl von der Stadt stets bestritten.
Im Jahr 2014 planten wir deshalb nach den Regeln des „Goldenen Plans“ (eine Berechnungsmethode der DOSG, die bis in die 90er Jahre noch allgemein üblich und anerkannt war) die Verteilung der Hallenfläche in der Stadt zu überprüfen. Das Sportamt versuchte, uns das auszureden. Unsere Methode sei nicht mehr aussagekräftig. Die Stadt plane eine eigene wissenschaftliche Erhebung. Unser Vorhaben könnte das Vorhaben der Stadt stören. Dabei blieb offensichtlich mit Bedacht unerwähnt, dass das städtische Vorhaben ausdrücklich keine Aussagen zur Verteilung der Sportanlagen innerhalb des Stadtgebietes treffen sollte.
Wir haben unsere Erhebung gleichwohl gemacht und kamen zu dem Schluss, dass gemessen am städtischen Durchschnitt der Stadtteil Königsdorf etwa den Bedarf für eine weitere Dreifachhalle hatte.
Die Stadt beauftragte ein Institut der SPOHO, ein Sportentwicklungsgutachten zu erstellen, wobei tatsächlich der Gutachter sich lediglich zum Bedarf an Sportanlagen für die Stadt insgesamt äußern sollte.
Das Gutachten kam zu dem Schluss, Angebot an und Nachfrage nach Sportanlagen seien im Stadtgebiet ausgeglichen. Eine Darstellung der erhobenen Daten in der Stadt bzw. in den einzelnen Stadtteilen fehlte im Gutachten vollständig. Das wurde sowohl vom Stadtsportverband als auch von Ratsfraktionen kritisch in der Diskussion des Gutachtens angemerkt.
Der TuS hat diesen Punkt beanstandet und in einer Stellungnahme zum Gutachten versucht, seinerseits nach der Berechnungsformel
des Gutachters, der im Gutachten zugänglichen Zahlen und unter Ergänzung von Wertannahmen, die uns plausibel schienen, den Hallenbedarf des TuS zu errechnen. Wir kamen zu einem Mehrbedarf von
etwa einer großen Halle.
Womit wir gar nicht gerechnet hatten, war, dass der Gutachter in seinen „Erläuterungen“ (Antwort auf die Stellungnahmen) explizit auf unsere Berechnung einging und einige unserer Wertannahmen als
falsch bezeichnete und dafür die richtigen Werte angab. Das Ausrechnen nach seiner Formel unterließ er jedoch. Vielleicht ging er davon aus, dass die Grundrechenarten heute noch als bekannt
vorausgesetzt werden könnten.
Wir haben dann nach der Formel des Gutachters und den nunmehr feststehenden einzusetzenden Parametern die Berechnung zu Ende geführt und kamen zu dem Ergebnis, dass in Königsdorf ein Bedarf nach weiteren 9 Hallenanteile (!), d.h. 3 großen Turnhallen besteht.
Diese Berechnung ist der Stadtverwaltung wiederholt vorgetragen worden, ohne dass darauf mit irgendeinem Wort Stellung genommen wurde. Weil das offenbar auch schwierig war, verlegte man sich auf eine formale Aussage. Mit Mail vom 26.7.17 schrieb das Sportamt:
„Es ist zutreffend, dass die Sportverwaltung sich nicht mehr mit einer „Überprüfung“ des Gutachtens des Instituts für Sportökonomie und Sportmanagement befassen wird, da dieser Vorgang verwaltungsseitig als abgeschlossen zu betrachten ist. Das Gutachten wurde umfassend und abschließend in der Sitzung des Sportausschusses am 31.05.2017 behandelt. Alle Beteiligten, der Stadtsportverband eingeschlossen, hatten in diesem Prozess die Möglichkeit der Mitwirkung. Der Rat der Stadt Frechen hat auf Empfehlung des Sportausschusses in seiner Sitzung am 11.07.2017 das Gutachten einschließlich der durch den Sportausschuss beschlossenen Handlungsfelder als Arbeitsgrundlage bestätigt und beschlossen. Dies ist die weitere Auftragsgrundlage für die Verwaltung. Weitere generelle Diskussionen sind bei einer etwaigen Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung in späteren Jahren zu führen.“
Diese Sicht verkennt völlig, dass es dem TuS nicht um die „Überprüfung“ des Gutachtens (Warum sollte er ein Interesse an einer Überprüfung einer für seinen Stadtpunkt günstigen Aussage haben?) oder „weitere generelle Diskussionen“ geht, sondern im Gegenteil um die Ausführung des Ratsbeschlusses vom 11.7.2017. Der Rat hat der Verwaltung aufgegeben, ihrem Verwaltungshandeln die Ausführungen des Gutachtens einschließlich der Erläuterungen zugrunde zu legen.
Der Gutachter hat aber nicht nur gesagt, Angebot und Nachfrage seien ausgeglichen. Auf die Stellungnahme des TuS hat er nämlich in seinen Erläuterungen die einzige konkrete Berechnung für den Bedarf eines hiesigen Sportvereins angeboten, nämlich des TuS.
Festzuhalten ist also, dass sowohl der Rat im Beschluss vom 11.7.17 und zuvor schon der Sportausschuss (übrigens wörtlich beide
entsprechend der von der Verwaltung erarbeiteten Beschlussvorlage) die Sportentwicklungsplanung als Arbeitsgrundlage festlegen. Dabei wird ausdrücklich gesagt,
dass die „Sportentwicklungsplanung“ den Sportentwicklungsplan und die dazu erfolgten Erläuterungen umfasst. Es mag zwar sein, dass die Autoren der Beschlussvorlage sich vorgestellt haben,
dass damit ausschließlich die Gutachteraussage, Bedarf und Nachfrage seien ausgeglichen, gemeint sei. Dies entspricht aber nicht dem Text der von der Verwaltung selbst erstellten Beschlussvorlage
und ist nunmehr eine unzulässige selektive Lesart.
Richtig ist auch, dass der Gutachter im Sportentwicklungsplan und den dazu erfolgten Erläuterungen die konkrete Berechnung des Bedarfs des TuS Königsdorf nachvollzogen hat, allerdings ohne
das Ergebnis zu benennen. Dies ist auch Teil des Gutachtens und nach dem Ratsbeschluss zu berücksichtigen. Das fehlende Ergebnis kann mit den vier Grundrechenarten ohne Gutachter problemlos
nachvollzogen werden.
Das hat wohl auch jetzt die Verwaltung eingesehen, indem sie in der Sportausschusssitzung vom 9.5.19 den weiteren Ausbau der Sportanlagen in Königsdorf nicht befürwortete u.a. mit dem Argument, es seien in der Vergangenheit auch schon andere Vereine in Frechen größer gewesen als der TuS. Wenn sie damit sagen wollte, dass die Stadt nicht auf augenblickliche Mitgliederschwankungen in ihrer langfristigen Planung Rücksicht nehmen könnte, so sind daran zwei Punkte bemerkenswert. Zum einen hat die Verwaltung damit nach unserer Kenntnis zum ersten Mal den momentanen Bedarf in Königsdorf bestätigt, zum anderen geht sie von der Annahme aus, dass es sich nur um eine vorübergehende Phase handelt, die keinen bestimmenden Einfluss auf die Planung haben könnte.
Dies ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch. Will die Verwaltung etwa hoffen, dass beim TuS eine rückläufige Mitgliederanzahl zu erwarten ist? Der Entwurf der neuen Flächennutzungsplanung der Stadt lässt eher das Gegenteil vermuten. Im übrigen besteht dieser Zustand zumindest seit knapp 20 Jahren und geht einher mit dem in diesem Zeitraum erfolgten Bevölkerungszuwachs im Stadtteil Königsdorf. Man kann sich kaum vorstellen,dass die Stadtverwaltung solche Zeiträume als zu kurzfristig und vorübergehend bezeichnet.
Natürlich gibt es keinen Anspruch auf eine gleichmäßige Ausstattung von Sportstätten in der Gemeinde. Diese bleibt eine politische Entscheidung der zuständigen Gremien. Es mag Gründe geben, Sportstätten in bestimmten Ortsteilen zu bauen und in andere eben nicht, z.B. Schwerpunktbildung oder problematische Grundstückssituationen. In Königsdorf liegt eine Unterversorgung eines Stadtteils nach Gutachteraussage um mindestens zwei große Hallen vor. Wenn das stimmt, so folgt daraus notwendig, dass im übrigen Stadtgebiet ein entsprechendes Überangebot vorhanden sein muss.
Wir meinen, dass die Mitglieder des TuS und darüber hinaus alle Königsdorfer Bürger einen Anspruch darauf haben, dass der Stadtrat dieses erklärt.
Helmut Möller, stellv. Vorsitzender