TuS Königsdorf 1900 e.V.
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Liebe TuS-Mitglieder,
in Zeiten von Corona-Infektionszahlen, die sich täglich ändern können, möchten wir mit diesen Informationen die jeweils geltenden Einschränkungen für unseren Sportbetrieb in Abhängigkeit definierter Grenzwerte der Corona-Fallzahlen beschreiben.
Die entscheidende Information ist die von der Stadt Frechen veröffentlichte Gefährdungsstufen 1 oder 2, die regionale Regelanpassungen erfordern. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regeln.
Was gilt aktuell |
Stand |
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Quelle |
Corona-Schutzverordung NRW vom 30.09.2020 |
17.10.2020 |
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Gefährdungsstufe Meldung der Stadt Frechen |
Stufe 0 - Inzidenzwert kleiner 35 pro 100.000 |
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Stufe 1 - Inzidenzwert größer 35 pro 100.000 |
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Stufe 2 - Inzidenzwert größer 50 pro 100.000 |
27.10.2020 |
Allgemein gültige Verhaltensrege - Gefährdungsstufe 0
In der Stufe 0 gelten die in der aktuellen Corona-Schutzverordnung dargelegten Regeln sowie die vom TuS spezifizierten Hygiene- und Verhaltensregeln.
Wir haben die Regeln der Landesregierung für den Breitensport für unseren Vereinssport „übersetzt“ und an die infrastrukturellen Gegebenheiten der Sportanlage in Königsdorf angepasst.
Bei Nichtbeachtung der Regeln wird die Mannschaft/der Sportler/die Sportlerin bis auf Weiteres vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
Zu- und Abgang zur Sportanlage mit Mundschutz
Beim Zutritt der Sportanlage soll es keine Warteschlangen und so wenig Kontakt zu anderen Personen wie möglich geben. Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes ist ein Mundschutz zu tragen. Weiterhin ist auf den Sicherheitsabstand von 2 Metern zu achten.
Für die unterschiedlichen Teilbereiche der Sportstätte, sind Ein- und Ausgänge festgelegt. Nur diese Eingänge sind beim Betreten oder Verlassen der Sportstätte zu nutzen. Sollte es doch zu "Schlangenbildung" kommen, sind die auf dem Boden eingezeichneten Markierungen zu beachten.
Sportliche Aktivitäten ohne Mundschutz
Nach Betreten der Sportstätten besteht für die sportlichen Aktivitäten keine Mundschutzpflicht.
Kein Sport mit Krankheitssymptomen
Personen mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber oder andere für Atemwegsinfekten verdächtige Symptome müssen dem Sportangebot fernbleiben.
Distanz einhalten
Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen.
Der Platz ist erst zu betreten, wenn die vorherige Mannschaft den Platz verlassen hat.
Körperkontakte müssen unterbleiben
Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.
Gruppenteilung
Sollten sich größere Trainingsgruppen dazu entschließen in zwei separaten Gruppen zu trainieren, müssen die gebildeten Gruppen für die nächsten Wochen bestehen bleiben und dürfen nicht in den kommenden Trainingseinheit durchmischt werden.
Die Einteilung der Gruppen ist schriftlich festzuhalten.
Hygieneregeln einhalten
Händewaschen vor und nach dem Besuch der Sportveranstaltung (Die Toiletten im Sportgebäude sind geöffnet).
Nicht in das eigene oder fremde Gesicht fassen.
Hustenetikette beachten (in die Armbeuge).
Gemeinsam genutzte Sportgeräte sollten konsequent nach der gemeinsamen Nutzung desinfiziert werden.
Zusätzlich zum regelmäßigen Händewaschen sind für den Hallensport, an den Ein- und Ausgängen, Desinfektionsspender zur Desinfektion der Hände angebracht.
Jeder Trainer muss nach seiner Trainingseinheit die von seiner Mannschaft genutzten Türen desinfizieren.
Sportbekleidung
Die Sporttreibenden müssen umgezogen zum Training kommen und das Sportgelände nach dem Training schnellstmöglich verlassen. Beim Sport in den Sporthallen sind die Sportschuhe beim Betreten der Halle zu tragen.
Jeder Spieler kann seine Sporttasche mit auf das Sportgelände nehmen und diese, gesondert von den anderen, ablegen. Hierfür wurden Zahlen an den Zäunen/Wänden befestigt, die immer nur von einer Person genutzt werden können.
Teilnehmerliste
Jede/r Trainer*in muss die Teilnehmer*innen bei jeder Trainingseinheit schriftlich festhalten (Vorname, Nachname).
Die Teilnehmerlisten werden stichpunktartig kontrolliert.
Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden.
Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Personen, die zur Risikogruppe zählen, halten bitte Rücksprache mit ihren Trainern, damit wir die bestmögliche Risikominimierung vornehmen können.
Lüftung in Sporthallen
Während und nach einer Trainingseinheit sollte durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch gewährleistet sein. Hierfür müssen die Trainer die Pausen nutzen um einen kontinuierlichen Luftaustausch zu gewährleisten.
Verhaltensregeln - Gefährdungsstufe 1
Die Stufe 1 fasst einige Verhaltensregeln der Stufe 0 enger. Alle Verhaltensregeln der Stufe 0 bleiben in Kraft und werden durch die folgenden Reglungen ergänzt:
Gefährdungsstufe 1 - Inzidenzwert größer 35 Infizierte pro 100.000 Einwohner |
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1. |
An Festen dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. |
2. |
Auch am Sitzplatz gilt für Zuschauende und Aktive (z.B. in Pausenzeiten) durchgängig die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. |
3. |
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (TuS: Auf dem gesamten Sportgelände - von der Straße bis zu den Sportstätten) |
Verhaltensregeln - Gefährdungsstufe 2
In Stufe 2 werden die Verhaltensregeln weiter eingeschränkt. Alle Verhaltensregeln der Stufe 0 und 1 bleiben in Kraft und werden durch die folgenden Reglungen verschärft.
Gefährdungsstufe 2 - Inzidenzwert größer 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner |
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1. |
Ab dem 4. Tag nach der Feststellung der Inzidenz-Werte über 50 sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt wurde. |
2 |
Es dürfen an Festen höchstens 10 Personen teilnehmen. |
3. |
Im öffentlichen Raum sind Gruppen von höchstens 5 Personen zulässig. |
Verwendete Quelle:
1. Corona-Schutz-Verordnung NRW: https://www.land.nrw/corona
2. https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=
3. https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/aktuelle-informationen-zur-coronavirus-pidemie
4. https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/
5. Fallzahlenkarte Erftkreis: https://rhein-erft-kreis.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/6bd759ccf569448182e9551134183300
6. Corona-Infos Stadt Frechen: https://www.stadt-frechen.de/corona.php