TuS Königsdorf 1900 e.V.
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Regeln für die Nutzung der Sportanlage während der Coronapandemie
Was gilt aktuell? |
Stand |
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Quelle |
Corona-Schutzverordnung NRW vom 05.03.2023 |
08.03.2021 |
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Diese Verordnung tritt am 8. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Ist die 7-Tages-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen 14 Tage nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung stabil oder mit sinkender Tendenz unter dem Wert von 100, wird die Verordnung bereits dann geändert werden durch … sowie des kontaktfreien Sports im Innenbereich und des Kontaktsports im Außenbereich |
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Gefährdungsstufe Meldung der Stadt Frechen |
Stufe 0 - Inzidenzwert kleiner 35 pro 100.000 |
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Stufe 1 - Inzidenzwert größer 35 pro 100.000 |
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Stufe 2 - Inzidenzwert größer 50 pro 100.000 |
11.03.2021 |
Liebe TuS-Mitglieder,
in Zeiten von Corona-Infektionszahlen, die sich täglich ändern können, möchten wir mit diesen Informationen die jeweils geltenden Einschränkungen für unseren Sportbetrieb in Abhängigkeit definierter Grenzwerte der Corona-Fallzahlen beschreiben.
Die entscheidende Information ist die von der Stadt Frechen jeweils veröffentlichte Gefährdungsstufen 1 oder 2, die regionale Regelanpassungen erfordern. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regeln.
Regeln für die Gefährdungsstufen
In der Stufe 0 gelten die in der aktuellen Corona-Schutzverordnung dargelegten Regeln sowie die weiter unten vom TuS spezifizierten Hygiene- und Verhaltensregeln
Gefährdungsstufe 0 - Inzidenzwert kleiner 35 Infizierte pro 100.000 Einwohner |
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1. |
z.Z. keine Detailansagen |
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Stufe 1 Verhaltensregeln
Gefährdungsstufe 1 - Inzidenzwert größer 35 Infizierte pro 100.000 Einwohner |
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1. |
z.Z. keine Detailansagen |
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Stufe 2 Verhaltensregeln unbedingt strikt einhalten
Gefährdungsstufe 2 - Inzidenzwert größer 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner |
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1. |
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. |
2. |
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport 1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes 2. als Ausbildung im Einzelunterricht 3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Es ist – laut LSB - sowohl ein Trainings-, als auch ein Wettkampfbetrieb möglich. Dies ist auch ohne Abstand möglich. |
3. |
Beim Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern zwischen den einzelnen Gruppen einzuhalten. |
4. |
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. |
5. |
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt. |
6. |
Wettbewerbe sind nur in Profi-Ligen zulässig |
Allgemein TuS gültige Verhaltensregeln der Gefährdungsstufe 0
Wir haben die Regeln der Landesregierung für den Breitensport für unseren Vereinssport „übersetzt“ und an die infrastrukturellen Gegebenheiten der Sportanlage in Königsdorf angepasst.
Bei Nichtbeachtung der Regeln wird die Mannschaft/der Sportler/die Sportlerin bis auf Weiteres vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
Zu- und Abgang zur Sportanlage mit Mundschutz
Beim Zutritt der Sportanlage soll es keine Warteschlangen und so wenig Kontakt zu anderen Personen wie möglich geben. Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes ist ein Mundschutz zu tragen. Weiterhin ist auf den Sicherheitsabstand von 2 Metern zu achten.
Für die unterschiedlichen Teilbereiche der Sportstätte, sind Ein- und Ausgänge festgelegt. Nur diese Eingänge sind beim Betreten oder Verlassen der Sportstätte zu nutzen. Sollte es doch zu "Schlangenbildung" kommen, sind die auf dem Boden eingezeichneten Markierungen zu beachten.
Sportliche Aktivitäten ohne Mundschutz
Nach Betreten der Sportstätten besteht für die sportlichen Aktivitäten keine Mundschutzpflicht.
Kein Sport mit Krankheitssymptomen
Personen mit Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber oder andere für Atemwegsinfekten verdächtige Symptome müssen dem Sportangebot fernbleiben.
Distanz einhalten
Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren zu reduzieren. Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Der Platz ist erst zu betreten, wenn die vorherige Mannschaft den Platz verlassen hat.
Körperkontakte müssen unterbleiben
Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.
Gruppenteilung
Sollten sich größere Trainingsgruppen dazu entschließen in zwei separaten Gruppen zu trainieren, müssen die gebildeten Gruppen für die nächsten Wochen bestehen bleiben und dürfen nicht in den kommenden Trainingseinheit durchmischt werden.
Die Einteilung der Gruppen ist schriftlich festzuhalten.
Hygieneregeln einhalten
Händewaschen vor und nach dem Besuch der Sportveranstaltung (Die Toiletten im Sportgebäude sind geöffnet).
Nicht in das eigene oder fremde Gesicht fassen.
Hustenetikette beachten (in die Armbeuge).
Gemeinsam genutzte Sportgeräte sollten konsequent nach der gemeinsamen Nutzung desinfiziert werden.
An den Ein- und Ausgängen, Desinfektionsspender zur Desinfektion der Hände angebracht.
Jeder Trainer muss nach seiner Trainingseinheit die von seiner Mannschaft genutzten Türen desinfizieren.
Sportbekleidung
Die Sporttreibenden müssen umgezogen zum Training kommen und das Sportgelände nach dem Training schnellstmöglich verlassen. Beim Sport in den Sporthallen sind die Sportschuhe beim Betreten der Halle zu tragen.
Jeder Spieler kann seine Sporttasche mit auf das Sportgelände nehmen und diese, gesondert von den anderen, ablegen. Hierfür wurden Zahlen an den Zäunen/Wänden befestigt, die immer nur von einer Person genutzt werden können.
Teilnehmerliste
Jede/r Trainer*in muss die Teilnehmer*innen bei jeder Trainingseinheit schriftlich festhalten (Vorname, Nachname).
Die Teilnehmerlisten werden stichpunktartig kontrolliert.
Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden.
Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Personen, die zur Risikogruppe zählen, halten bitte Rücksprache mit ihren Trainern, damit wir die bestmögliche Risikominimierung vornehmen können.
Lüftung in Sporthallen
Während und nach einer Trainingseinheit sollte durch regelmäßiges und intensives Lüften ein kontinuierlicher Luftaustausch gewährleistet sein. Hierfür müssen die Trainer die Pausen nutzen um einen kontinuierlichen Luftaustausch zu gewährleisten.
Verwendete Quellen:
1. Corona-Schutz-Verordnung NRW: https://www.land.nrw/corona
2. https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=
3. https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/
4. Fallzahlenkarte Erftkreis: https://rhein-erft-kreis.maps.arcgis.com/apps/ opsdashboard/index.html#/6bd759ccf569448182e9551134183300
5. Corona-Infos Stadt Frechen: https://www.stadt-frechen.de/corona.php