TuS Königsdorf 1900 e.V.
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Seit dem 24.11.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die den Vereinssport, mit Einschränkungen, für alle immunisierten Personen (Geimpft oder Genesen) ermöglicht.
Im Folgenden findet ihr die für unseren Verein relevanten Regelungen:
Teilnahme an den Sportangeboten für Mitglieder:
Es können nur noch geimpfte oder genesene Mitglieder an den Sportangeboten des TuS teilnehmen (2G) (§4 Abs. 2 Nr. 2 und 8). Ausnahmen bilden hier Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren (§ 4 Abs. Abs 2. 1(2)) und Personen die sich aufgrund von Erkrankungen nicht impfen lassen können. Hier ist ein ärztliches Attest vorzulegen (§4 Abs. Abs 2. Nr.1(3).
Maskenpflicht:
Bei Veranstaltungen in Innenräumen sowie dem Zugang zu Sporträumlichkeiten/Sporthallen ist eine Maske zu tragen. Bei der Sportausübung kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
Bei Veranstaltungen im Außenbereich ist eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (§3).
Zuschauer:
Auch die Zuschauer müssen einen Immunisierungsnachweis erbringen (§ 4 Abs. 4). Für die Kontrolle sind die jeweiligen Abteilungsleitungen und/oder deren Beauftragte verantwortlich.
Clubheim:
Der Aufenthalt im Clubheim ist nur noch für immunisierte Personen möglich (§ 4 Abs. 2 Nr. 10, 11).
Speisen „To GO“ sind auch ohne Immunitätsnachweis möglich (§4 Abs 2 Nr. 10, 11).
Die Immunisierung ist von den verantwortlichen Personen zu überprüfen.
Beim Betreten des Clubheims zum Kauf von Getränken oder Essen ist eine Maske zu tragen (§3 Abs. 2).
Bei fester Sitzplatzzuweisung kann die Maske abgenommen werden (§3 Abs. 2 Nr. 4b).
Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen:
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen muss dem Gesundheitsamt vor der der erstmaligen Nutzung ein Hygienekonzept vorgelegt werden (§2 Abs. 3) .
Kontrollen:
Die Nachweise der Immunisierung sind von den Abteilungen bzw. deren Beauftragten zu kontrollieren. Zur Kontrolle soll ab dem 26.11.2021 die CovPassCheck-App verwendet werden. Zusätzlich ist ein Abgleich mit dem Personalausweis vorzunehmen (§4 Abs. 6).
Hygiene und Infektionsschutzregeln
Die mittlerweile bekannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) behalten natürlich weiterhin die Gültigkeit (§2 Abs.1).