TuS Königsdorf 1900 e.V.
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Ab dem 13.01.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die den Vereinssport, mit Einschränkungen für alle immunisierten Personen (Geimpft oder Genesen) ermöglicht.
Im Folgenden findet ihr die für unseren Vereinssport relevanten Regelungen:
Teilnahme an den Sportangeboten für Mitglieder:
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur noch immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt, dass sich einmal geimpfte Personen durch einen aktuellen PCR Test (max. 48 Stunden alt) freitesten können.
Sport in Innenräumen 2G+:
Für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen gilt grundsätzlich die 2G+ Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus über einen aktuellen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt; PCR-Test max. 48 Stunden alt). Geboosterte Personen werden zweimal geimpften Personen mit Testnachweis gleichgestellt. Dieses bedeutet, dass dreimal geimpfte Personen (geboosterte Personen) ohne Testnachweis auch in Innenräumen Sport treiben können.
Darüber hinaus können beaufsichtigte Schnelltests („Vor-Ort-Testungen“) durchgeführt werden, die dann für das nachfolgende Sportangebot gültig sind.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche:
Bis zum Schuleintritt gelten Kinder als immunisiert und getestet. Hier ist ein Altersnachweis erforderlich. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 16ten Geburtstag. Ab dem 16ten Geburtstag gelten Jugendliche (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet (Schülerausweis erforderlich).
Maskenpflicht:
Beim Zugang zu Innenräumen und anderweitigen Veranstaltungen ist eine Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
Zuschauer:
Die Zuschauer, egal ob drinnen oder draußen, müssen mindestens zweimal geimpft oder genesen sein und grundsätzlich eine Maske tragen.
Es gelten die vorgesehenen Einschränkungen. Ausnahmen von der Regelung sind Kinder bis zum 16ten Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Jugendliche ab 16 Jahren gelten nicht automatisch als immunisiert, weil schon länger eine Impfmöglichkeit bestand. Soweit sie einen Schülerausweis vorzeigen können, gelten sie als getestet.
Überprüfung der Immunisierung:
Die Nachweise der Immunisierung sind von den Abteilungen bzw. deren Beauftragten zu kontrollieren. Zur Kontrolle soll die CovPassCheck-App verwendet werden. Zusätzlich ist ein Abgleich mit dem Personal-ausweis vorzunehmen.
Hygiene und Infektionsschutzregeln:
Die mittlerweile bekannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) behalten natürlich weiterhin Gültigkeit.
Gastronomische Angebote:
In Innenräumen ist eine medizinische Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber in gastronomischen Einrichtungen bei festen Sitz- oder Stehplätzen ausnahmsweise verzichtet werden.
Die Besucher müssen allerdings geimpft oder genesen sein und einen Testnachweis erbringen.
Geboosterte Personen sind von dem Testnachweis befreit. Die Kontrolle liegt bei den Clubheim-/ Cateringverantwortlichen.
Eine Ausnahme stellt das bloße Abholen von Speisen dar. Hier muss der Immunisierungsstatus nicht überprüft werden (ein Aufenthalt im Innenraum ist dann allerdings nicht möglich).
Den Abteilungen ist es freigestellt, im Rahmen ihrer Eigenverantwortung, eine weiterführendes Hygienekonzept mit eigenen Regeln einzuführen.